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IT-Recht

Das IT-Recht ist ebenso wie das Medien- oder das Informationsrecht ein Sammelbegriff für verschiedene rechtliche Aspekte bestehender Rechtsgebiete.

Es hat inzwischen mit Fortschritt der technischen Möglichkeiten und damit zusammenhängenden Fragen eigenständige Bedeutung erlangt. IT-Recht versteht man am einfachsten als Recht der im Zusammenhang mit Informationstechnologien auftretenden Rechtsfragen.

Wichtigste Aspekte dieses Rechtsgebietes sind:

Mitunter werden hierzu auch Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs, des Kartellrechts, des Kennzeichen- und Domainrechts gezählt. Die Zuordnung ist streitbar und hängt meist davon ab, ob es tatsächlich um IT-spezifische Fragestellungen geht.

Nicht zuletzt werden die häufig relevanten Fragen rund um Softwarelizenzen, insbesondere GNU-Lizenzen und Open-Source-Produkten oft fahrlässig pauschalisiert betrachtet und erfordern meist eine präzisere Vertragsauslegung und kreative Lösungen für den Einzelfall.

© RA Heller